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Bürgerinitiative Niedersteinbach
informiert

  BIN, Alzenauer Str. 59, 63776 Mömbris

  Landratsamt Aschaffenburg
  Herrn Elfert,
  Bayernstr. 18

  63739 Aschaffenburg

 

11.04.2001

  Sehr geehrter Herr Elfert,

  Bezugnehmend auf unser Schreiben vom 05.04.2001 zum Aktenzeichen 50.2-602-Allg. bitten
  wir Sie diese Angelegenheit als

OWI-ANZEIGE

  zu betrachten und fügen hinzu, dass aus allen Rechtsgründen gegen Unbekannt, vorrangig
  wegen des Verdachts auf den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen die als
  „illegaler Bau und Installation“ eine   Mobilfunksenders zu sehen ist, wobei wir darauf
  hinweise, dass sich die Ermittlungen insbesondere richten sollten gegen

1.       Die Gemeindeverwaltung Markt Mömbris, Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris und

2.       den Geschäftsführer der Fa. De TeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH,
      Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.

  Der OWI-Anzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

  Die Firma Telekom betreibt demnächst auf dem Feuerwehrgerätehaus, Dörnsteinbacher Str.
  in 63776   Mömbris- Niedersteinbach eine Mobilfunksendeanlage. Diese Anlage die gemäß
  Ihrem Schreiben mit dem Zeichen: 50.2-602-Allg. datiert zum 02.04.2001, als eine
  fernmeldetechnische Nebenanlage (vgl. § 14 Abs. 2 Satz   2 Bau NVO) bezeichnet wird,
  ist als Hauptanlage zu behandeln, wenn wir den Aussagen (Bürgerversammlung vom
  09.04.2001) des Herrn Bürgermeisters R. Glaser und des Referenten der Telekom
  Hr. Ulrich Glauben schenken dürfen.

  Wir zitieren: ... das Bundesverwaltungsgericht hat Mobilfunkanlagen dann als
  Hauptanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung (Bau NVO) eingeordnet,
  wenn sie nicht nur der Versorgung des Wohngebietes selbst dient.
Im betreffenden
  Fall, wird die Anlage zusätzlich, die Orte Mensengesäß, Mömbris, Strötzbach, Brücken und
  Michelbach mitversorgen.

  Die Unterzeichnenden erbitten Nachricht über das Aktenzeichen bzw. über den weiteren
  Verlauf des Verfahrens.

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Stand: 12-Apr-2001