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Argumente gegen Mobilfunkantenne
Vorteile:
Kurzfristig ein kleines Zubrot.
Nachteile:
An erster Stelle stehen natürlich die gesundheitlichen Risiken, die als
Argument gegen eine Antenne sprechen. Fast täglich gibt es dazu neue Fakten.
Weitere Argumente:
Die Brandversicherungssumme muss erhöht werden. Sie müssen den Zugang
zu Ihrem Dach und auf Ihr Grundstück rundum die Uhr gewährleisten.
Als Eigentümer des Grundstückes haften Sie für nachgewiesene Schäden in
vollem Umfang(BGB).
Die Nachbarn werden nicht besonders erfreut sein.
Wichtig:
Verträge können sie knebeln oder so gestaltet sein, dass Sie es erst nach
19 Jahren kündigen können. Wenn der Netzbetreiber es für nötig erachtet
kann er jederzeit kündigen.
Die Bundesregierung plant Beteiligung der Kommune/Buergerbeteiligung in
Sachen Mobilfunkmasten
Andere Argumente (für Miethaus bzw. eigengenutzt):
- Der Wert der Immobilie sinkt, weil Mieter die Mieten kürzen oder ausziehen.
Auf der "Spirale nach unten" ziehen letztlich nur Mieter ein, die sonst
keine Wohnung finden. Was die Antenne einspielt, geht so wieder verloren.
- Massive Beschwerden der Nachbarn. Für Hauseigentümer sinkt der Wert
Ihrer Immobilie, Mieter aus der Nachbarschaft gehen wegen der gesundheitlichen
Probleme vor Gericht.
- Banken gehen bei der sog. Wertermittlung einer Immobilie dazu über,
auf dem Gebäude befindliche Antennen als Negativ-Kriterium einzustufen
wegen der o.g. Probleme. Immobilien mit diesen Risiken verlieren an Wert,
die Bank würde im Fall einer Versteigerung weniger erlösen, deshalb erhält
der Eigentümer weniger Kredit, weil seine Sicherheit (Immobilie) weniger
wert ist.
- Der Vermieter eines Standplatzes für Antennen trägt erhebliche Risiken,
z.B. je nach Vertrag Konventionalstrafe, wenn der Betreiber nicht senden
kann. Welcher Vermieter kann sicher sein, das die Antenne nicht mutwillig
beschädigt wird?
- bekanntlich besteht keine Haftpflicht- oder Rückversicherung der Betreiber
gegen mögliche gesundheitliche Schäden. Wenn sich die gesundheitlichen
Risiken manifestieren, ist es denkbar, dass auch gegen den Vermieter Gerichtsverfahren
angestrengt werden.
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