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Resolution für den
Markt Mömbris

  Bürgerversammlung vom 02.04.2001 in Niedersteinbach

Resolution für den Markt Mömbris

Die schnelle Ausweitung moderner Telekommunikationstechniken, insbesondere die des Mobilfunks beeinträchtigt zunehmend die Gesundheit der Bevölkerung. Die geltenden Grenzwerte sind unbrauchbar, da sie die nicht thermische schädigende Wirkung auf die biologischen Systeme Mensch, Tier und Pflanze nicht berücksichtigen.

Mobilfunksendeanlagen werden von jedem Netzbetreiber ohne Abstimmung mit der Bevölkerung und den Volksvertretern flächendeckend installiert. Die von der Regulierungsbehörde (RegTP) ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigungen berücksichtigen nur Grenzwerte von Wärmewirkungen, jedoch nicht die wichtigeren nicht   thermischen Wirkungen mit negativen Gesundheitsfolgen, noch die Einflussnahme der Bevölkerung auf die Standorte.

  Forderungen:

  1. Das Betreiben einer Mobilfunk-Sendeanlage im Sinne des § 1 Abs.1 Satz 2 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) unter Verwendung niederfrequent digital gepulster Hochfrequenzwellen ist nur zulässig, wenn der Betreiber nachweist, dass von der Anlage keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Auf das Produkthaftungsgesetz wird verwiesen.

  2. Der Unschädlichkeitsnachweis muss begründet sein auf allgemein anerkannten neuesten medizinischen Erkenntnissen. Diese dürfen nicht allein beschränkt sein auf die thermische Belastung des Körpers durch die Strahlung (26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchVO), sondern müssen auch Effekte auf den Körper durch Informations- und Reizvermittlung berücksichtigen (nichtthermische Belastung). Sofern der Betreiber keinen oder einen nicht schlüssigen Nachweis im Sinne des Abs.2 vorlegt, muss die Aktivierung der Sendeanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus verhindert werden.

  3. Informationen und Einbeziehung der betroffenen Bürger für künftige Mobilfunkanlagen und Erstellung eines Ortsgestaltungsplanes.

  4. Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten, Wohnmischgebieten und Dorfgebieten. Die derzeit im Aufbau befindliche Sendeanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus in Niedersteinbach ist unverzüglich aus dem Ort zu entfernen und in einem Sicherheitsabstand von 1000 Meter zu einem Wohngebiet wieder zu errichten.
    
  5. Wir bitten Sie, zusammen mit dem Gemeinderat zu prüfen, ob auf dem Gebiet des Polizeirechts Handlungsbedarf besteht zur Abwehr von Gesundheitsgefahren. Da dies Aufgabe des Bürgermeisters ist, hat der Gemeinderat beim Fehlen einer speziellen Befugnisnorm m.E. eine solche im Wege der örtlichen Polizeiverordnung auszugestalten als "lex specialis" zur allgemeinen Befugnisnorm im Landes- Polizeigesetz. Sollte es zur Inbetriebnahme einer solchen Sendeanlagekommen unter der Annahme möglicher Gesundheitsgefahren für Bürger der eigenen oder benachbarten Gemeinde, so wäre die in der Anlage vorgeschlagene Regelung eine rechtsstaatlich konkrete Rechtsgrundlage für eine polizeiliche Abwehrmaßnahme des Bürgermeisters im Einzelfall.

Punkt 1 und 2 der Resolution beziehen sich auch auf die Errichtung von Sendeanlagen außerhalb sowie innerhalb von Wohngebieten.

Punkt 3, 4 und 5 bezieht sich auf unseren Ort Niedersteinbach und dem gesamten Markt Mömbris.

www.buergerwelle.de  


Die Bürgerinitiative Niedersteinbach ist Mitglied bei der Bürgerwelle


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Stand: 18-März-2005